Mitteilung an die Aktionäre der Copperbelt AG vom 21.9.2010

Das Angebot der Gesellschaft an die Aktionäre der CIGMA Metals Corp. zur Zeichnung neuer Copperbelt Aktien geschah vor dem Hintergrund des geplanten Listings aller Aktien der Gesellschaft am Open Market der Frankfurter Börse.

Vor dem Listing muss eine elektronische Einbuchung der gezeichneten Aktien erfolgen, was sich aus folgenden technischen Gründen verzögert: Seit Kurzem wird verlangt, dass eine Schweizer Aktiengesellschaft, die ihr Erstlisting an einer deutschen Börse plant, in ihrem Heimatland die elektronische Verbriefung ihrer Globalurkunde über eine Bank beantragen muss, die mit der Sega Intersettle, Olten, vernetzt ist und die die Zahl- und Lagerstellenfunktion gewährleistet.

Diese Änderungen betreffen analog auch alle anderen ausländischen Gesellschaften, die ihr Erstlisting an einer deutschen Börse planen. Diese Veränderungen bzw. Einschränkungen im Bereich der Verbriefung, der Zahl- und Lagerstellenfunktionen und des Listings ausländischer Gesellschaften haben zu enormen Zeitverzögerungen bei den betreffenden Antragstellern geführt. Die Strukturen hinsichtlich der genannten Servicefunktionen müssen komplett neu aufgebaut und vernetzt werden. Die daraus entstandenen Verzögerungen sind nicht der Gesellschaft zuzurechnen, sondern beruhen auf der Änderung der Vorschriften.

Die Gesellschaft ist bemüht, zusammen mit den entsprechenden Partnern die Probleme zeitnah zu lösen, damit die Aktien so schnell wie möglich in die Depots der Zeichner eingebucht werden können. Die Gesellschaft arbeitet aktuell an dem Wertpapierprospekt, welcher die Grundlage für das geplante Listing der neuen Aktien ist.

Wir müssen daher unsere Aktionäre noch um etwas Geduld bitten und entschuldigen uns hier für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Denjenigen Aktionären, die diese Geduld nicht mehr aufbringen können, bieten wir die Möglichkeit, ihre Aktien zum Bezugspreis an die Gesellschaft zurückzugeben. Dieses Angebot gilt bis zum 29.10.2010, 16.00 Uhr.

Beigefügt ist der entsprechende Vordruck, der komplett ausgefüllt werden muss und an die Gesellschaft zurückzusenden ist. Der Verkaufspreis wird dann unverzüglich Ihrem Konto gutgeschrieben.

Der Verwaltungsrat

 

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